Auszug aus dem Gewerbezentralregister einer juristischen Person
Beim Bundesamt für Justiz wird das Gewerbezentalregister geführt. Von dort erhält man Auskunft über Eintragungen über vollziehbare und nicht mehr anfechtbare Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde, strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Gerichten, Vermerke über Schuldfähigkeit, gerichtliche Feststellungen.
Wer eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - z. B. für öffentliche Ausschreibungen - benötigt, muss diese über die örtlich zuständige Gewerbebehörde beantragen.
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Einzureichen ist ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass.Die Gebühr beträgt 13,00 Euro