Sonn- und Feiertagsarbeit
Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen (Sonn- und Feiertagsarbeit).
Es muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden, der eine Begründung sowie Zeit und Ort enthält. Das Formular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Informationen
Downloads
- Antragsformular (131 kByte)
Fristen
Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden.Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 30 Euro zu zahlen.Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt