Sonn- und Feiertagsarbeit

Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen (Sonn- und Feiertagsarbeit).

Es muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden, der eine Begründung sowie Zeit und Ort enthält. Das Formular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Informationen


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Fristen

Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden.

Bemerkung

Es ist eine Gebühr von 30 Euro zu zahlen.

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt