Vorläufiger Reisepass

- persönliche Vorsprache erforderlich

- Ausstellung nur im Einzelfall und nach Überprüfung der Sachlage unter Vorlage der Reiseunterlagen, wenn in der Kürze der Zeit die Ausstellung eines Expressreisepasses (s.u. Reisepass) nicht möglich ist.

- Die Entscheidung, welche Art Dokument ausgestellt wird, obliegt allein der Passbehörde.

- Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten (siehe Reisepass)

- persönliches Erscheinen von Kindern ebenfalls erforderlich

- Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.

Informationen


Dokumente

- 1 aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm ohne Rand)

- aktuelle Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

- alter Reisepass (wenn vorhanden) oder Personalausweis

- Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Vorlage der Reiseunterlagen)

- Gebühr: 26,00 Euro

Fristen

- Fertigstellung nach Vereinbarung

Bemerkung

Der vorläufige Reisepass wird für Reisen in die USA nicht anerkannt.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist zwingend ein Termin notwendig.

Diesen können Sie auf der Startseite über das Terminvergabesystem buchen.