Bauantrag

Das Bauordnungsamt hat darüber zu wachen, dass Anlagen so angeordnet, geändert und instand gehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Beantwortung von bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen, wie z. B. die Bebaubarkeit von Grundstücken oder die Einhaltung von Abstandsflächen, sind im Wesentlichen das Baugesetzbuch und die Thüringer Bauordnung.

Informationen


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Dokumente

Bekanntmachung über den Vollzug der Thüringer Bauordnung und der Verordnung über bautechnische Prüfungen und die Einführung von Formblättern für das bauaufsichtliche Verfahren finden Sie unter:

Bemerkung

Die Unterlagen sind i. d. R. von einer bauvolageberechtigten Person (Architekt / Ingenieur) zu erstellen.

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