Anmeldung der Eheschließung

Da jede Familiensituation individuell ist, kann keine pauschale Angabe zu den vorzulegenden Unterlagen gemacht werden.

Bitte sprechen Sie, im Augenblick bevorzugt telefonisch, im Ausnahmefall persönlich bei dem zuständigen Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Verlobten vor.

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Dokumente

- grundsätzlich persönliche Vorsprache

- den vollständig ausgefüllten Fragebogen mitbringen

- bei Verhinderung die schriftliche Anmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben und Ausweis-/Passkopie mitbringen

- in der Coronazeit auch schriftliche Anmeldung durch beide Verlobte möglich und empfohlen

Fristen

Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Bemerkung

Die Anmeldung bitte persönlich von beiden Verlobten oder eines Verlobten mit schriftlicher Vollmacht (s.o.) des anderen Verlobten.

Während der Corona-Pandemie soll durch beide Verlobten die Eheschließung schriftlich angemeldet werden (Formular s.o.)

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Verlobter ist der Fragebogen (Formular s.o.) vollständig und richtig auszufüllen und zu unterschreiben und mit einfachen Kopien des Reisepasses bzw. der ID-Card mit Angabe der Staatsangehörigkeit bei Angehörigen eines EU-Staates an das Standesamt zu senden. Es erfolgt eine schriftliche Beratung über die benötigten Urkunden/Dokumente.

Bei nicht ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache ist ein Dolmetscher / eine Person zum Übersetzen mitzubringen. Als Dolmetscher darf nicht tätig werden, wer selbst Beteiligter am Verfahren ist, zum Beispiel ein Verwandter eines Verlobten.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.