Ehefähigkeitszeugnis

Persönliche Vorsprache beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes ist nötig. Vertretervollmacht ist möglich, wenn der Antragsteller keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat.

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Dokumente

- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ)

Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind, wird individuell beim Termin oder schriftlich geklärt.

Fristen

Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 6 Monate.

Bemerkung

Mit der Antragstellung auf Ausstellung eines EFZ beginnt das Verwaltungsverfahren. Die Gebühren sind dann auch bei Rückzug des Antrages zu entrichten oder wenn das EFZ auf Grund fehlender Voraussetzungen nicht ausgestellt werden darf.

Gebühren: zwischen 50 € und 140 €. Im Einzelfall sind auch noch höhere Gebühren möglich.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.