Eheschließung
Die Eheschließenden sollten sich mit einem gültigen Personaldokument ausweisen.
Aus gegebenen Anlass teilt das Standesamt mit, dass zu den Eheschließungen neben dem Brautpaar, auf Grund der Größe der Räumlichkeiten, maximal 8 Gäste zugelassen sind, da der Mindestabstand auch weiterhin eingehalten werden muss. Ausgeschlossen sind Personen mit Symptomen einer COVID-19- Erkrankung bzw. mit jeglichen Erkältungssymptomen.
Informationen
Dokumente
Personaldokumente - Trauzeugen, falls erwünscht.
Bemerkung
Eheschließungsorte - siehe Lebenslage Eheschließungsorte (mit Bild); Hochzeit
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