Namenserklärungen nach Eheschließung bzw. Geburt im Ausland

Nach Eheschließung bzw. Geburt von deutschen Staatsangehörigen im Ausland können diese am Wohnsitzstandesamt eine Namenserklärung abgeben. Sollten Sie keinen aktuellen Wohnsitz im Inland haben, können die Erklärungen auch bei der deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden. Diese leitet die Erklärung an das zuständige deutsche Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland weiter.

Individuell angepasste Informationen erhalten sie in ihrem Standesamt bzw. der deutschen Auslandsvertretung.

Informationen


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Dokumente

- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen mit Ausweis- bzw. Passkopien

- detaillierte schriftliche Beratung erfolgt anschließend anhand der gemachten Angaben

Fristen

Ehenamensbestimmung nur während bestehender Ehe möglich.

Bemerkung

Die Gebühr hierfür beträgt im Normalfall 35 €, im Einzelfall sind auch höhere Gebühren möglich.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.