Kirchenaustritt

Austritt aus einer öffentl.-rechtl. Religionsgemeinschaft

oder Weltanschauungsgemeinschaft

- gesetzliche Grundlage ist das ThürKiStG in Verbindung mit der ThürReWeAusDVO

- zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes

Informationen


Dokumente

Personalausweis oder Reisepass

Bemerkung

Für die Beurkundung des Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 36 € erhoben.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.