Kirchenaustritt
Austritt aus einer öffentl.-rechtl. Religionsgemeinschaft
oder Weltanschauungsgemeinschaft
- gesetzliche Grundlage ist das ThürKiStG in Verbindung mit der ThürReWeAusDVO
- zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes
Informationen
Dokumente
Personalausweis oder ReisepassBemerkung
Für die Beurkundung des Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 36 € erhoben.Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.