Namensführung des Kindes
Persönliche Informationen über bestehende Möglichkeiten gibt es beim Standesamt.
Informationen
Dokumente
- persönliche oder telefonische Rücksprache beim StandesamtBemerkung
Man unterscheidet Namenserteilung, Einbenennung und Namensbestimmung und -neubestimmung.Bestimmte Namensänderungen sind kostenpflichtig
(25 €). Nähere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Standesamt.
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