Namensführung des Kindes

Persönliche Informationen über bestehende Möglichkeiten gibt es beim Standesamt.

Informationen


Dokumente

- persönliche oder telefonische Rücksprache beim Standesamt

Bemerkung

Man unterscheidet Namenserteilung, Einbenennung und Namensbestimmung und -neubestimmung.
Bestimmte Namensänderungen sind kostenpflichtig
(25 €). Nähere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Standesamt.


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