Urkundenanforderung/allgemeine Hinweise

Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes ab 01.01.2009 gelten neue Aufbewahrungsfristen für Personenstandsbücher.

Sterberegister: 30 Jahre

Eheregister: 80 Jahre

Geburtenregister: 110 Jahre

Sollten Sie Auskünfte aus älteren Registern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv der Stadt Nordhausen - www.nordhausen.de/rathaus/lebenslagen_lang.php -

Informationen


Bemerkung

Die Personenstandsurkunden können online über die sicheren Seiten beantragt werden - Startseite www.nordhausen.de - unten links - Standesamtliche Online-Formulare