Urkundenanforderung/allgemeine Hinweise
Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes ab 01.01.2009 gelten neue Aufbewahrungsfristen für Personenstandsbücher.
Sterberegister: 30 Jahre
Eheregister: 80 Jahre
Geburtenregister: 110 Jahre
Sollten Sie Auskünfte aus älteren Registern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv der Stadt Nordhausen - www.nordhausen.de/rathaus/lebenslagen_lang.php -