Geburtsurkunde

Es ist das Standesamt zuständig, das die Geburt beurkundet hat.

Es können auch Urkunden von anderen Thüringer Standesämtern ausgestellt werden.

Informationen


Dokumente

Mitzubringen sind bitte:

- bei persönlicher Vorsprache Personalausweis/ Reisepass

- Beantragung durch andere Person mit Vollmacht möglich

- es ist auch eine schriftliche Anforderung oder online über unten aufgeführten Link möglich

Fristen

Das Standesamt führt die Geburtenregister der letzten 110 Jahre.

Für ältere Einträge wenden Sie sich an das Stadtarchiv.

Bemerkung

Die Geburtsurkunde zeigt den aktuellen Stand.

Eingetretene Änderungen, z.B. Namensänderung, werden eingearbeitet.

- Gebühr: 10 € je Urkunde

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.

Web-Links

https://www.nordhausen.de/index-c.php?ID=25551