Beantragung Ausnahmegenehmigung von Bestimmungen der Nordhäuser Stadtordnung
Im einzelnen Fall kann gegenüber der Nordhäuser Stadtordnung eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Ein entsprechender formloser Antrag ist schriftlich an das Ordnungsamt, SG Ordnung und Verkehr, Markt 15, zu stellen.
Informationen
Dokumente
- schriftlichen Antrag unter Angabe des wichtigen Grundes für diese AusnahmeregelungFristen
Der schriftliche Antrag muss dem Ordnungsamt 14 Tage vor Beginn vorliegen.Bemerkung
Nach § 53 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (ThürOBG) i.V.m. der Thüringer ordnungsbehördlichen Kostenverordnung (ThürOBKostV) ist auch ein ablehnender Bescheid kostenpflichtig.Weitere Auskünfte erhalten Sie gern unter Tel. 696-9567.