Schiedsstelle der Stadt Nordhausen
Aufgabe der Schiedsstelle ist die vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und in Strafsachen.
Für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist grundsätzlich die Schiedsstelle zuständig, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt.
Die Stadt Nordhausen verfügt über eine Schiedsstelle mit folgendem Zuständigkeitsbereich:
Zuständig für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Nordhausen sowie die Ortschaften und Ortsteile der Stadt (Bielen, Leimbach, Herreden, Hesserode, Hörningen, Sundhausen, Steigerthal, Steinbrücken, Rüdigsdorf, Rodishain, Stempeda, Petersdorf und Buchholz)
Geschäftsstelle der Schiedsstelle:
Stadtverwaltung Nordhausen
Rechtsamt
Markt 1
99734 Nordhausen
Telefon 03631 696494
Telefax 03631 696830
Email: Rechtsamt@Nordhausen.de
Vorsitzender:
Herr Sascha Wedler
Telefon: 0174/3422706 privat ; 03631/9116411 dienstlich
Stellvertreter:
Herr Heiko Siebert
Tel. 0176/24452093
Informationen
Dokumente
Es sind keine speziellen Unterlagen erforderlich.