Schiedsstelle der Stadt Nordhausen

Aufgabe der Schiedsstelle ist die vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und in Strafsachen.

Für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist grundsätzlich die Schiedsstelle zuständig, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt.

Die Stadt Nordhausen verfügt über eine Schiedsstelle mit folgendem Zuständigkeitsbereich:

Zuständig für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Nordhausen sowie die Ortschaften und Ortsteile der Stadt (Bielen, Leimbach, Herreden, Hesserode, Hörningen, Sundhausen, Steigerthal, Steinbrücken, Rüdigsdorf, Rodishain, Stempeda, Petersdorf und Buchholz)

Geschäftsstelle der Schiedsstelle:

Stadtverwaltung Nordhausen

Rechtsamt

Markt 1

99734 Nordhausen

Telefon 03631 696494

Telefax 03631 696830

Email: Rechtsamt@Nordhausen.de

Vorsitzender:

Herr Sascha Wedler

Telefon: 0174/3422706 privat ; 03631/9116411 dienstlich

Stellvertreter:

Herr Heiko Siebert

Tel. 0176/24452093

Informationen


Dokumente

Es sind keine speziellen Unterlagen erforderlich.