Anzeige eines Gaststättenbetriebes

Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Gemäß § 2 des Thüringer Gaststättengesetzes (ThürGastG) ist eine Gaststätte vier Wochen vor Eröffnung des Betriebes unter Angabe der Art der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.

Informationen


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Dokumente

Mitzubringen sind :
- Personalausweis oder Reisepass
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit

Fristen

Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor Eröffnung des Betriebes zu erstatten.

Bemerkung

Es ist eine Gebühr zu zahlen:
Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 2 Abs. 2 ThürGastG 40,00 Euro
Gewerbeanzeige 25,00 Euro

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt