Erlaubnis zur Schaustellung von Personen gem. § 33a GewO

Wer gewerbsmäßig Personen zur Schau stellen will (z. B. Striptease), muss gemäß § 33 a der Gewerbeordnung einen entsprechenden Antrag stellen.

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Mitzubringen sind :
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)

Fristen

Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Bemerkung

Es ist eine Gebühr von 80,00 Euro pro Tag zu zahlen.
Für eine Dauererlaubnis beträgt die Gebühr 250,00 Euro

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt