Fundbüro / Versteigerung
Das Fundbüro der Stadt Nordhausen ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der/die Besitzer/in innerhalb dieser Zeit nicht, so haben der/die Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht innerhalb einer bestimmten Frist wahrgenommen, wird die Stadt Nordhausen selbst Eigentümer der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann nach vorheriger Bekanntmachung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Nordhausen.
Öffentliche Bekanntmachung
Versteigerung von Fundsachen
Von Mittwoch, dem 08.04.2026 bis Mittwoch, dem 15.04.2026 findet auf der Internetseite www.zoll-auktion.de eine öffentliche Versteigerung von 28 Fundfahrrädern statt, welche bis zum 31.05.2025 beim Ordnungsamt, SG Bürgerservice, der Stadt Nordhausen abgegeben worden sind.
Die Versteigerungen beginnen am 08.04.2026 ab 12 Uhr im Minutentakt, somit startet die letzte um 12.27 Uhr. Jede Versteigerung endet genau 7 Tage nach ihrem Start.
Eine Übersicht der zu versteigernden Fundfahrräder finden Sie nachfolgend oder ab sofort am Empfang des SG Bürgerservice im Neuen Rathaus.