Gewerberegister - Auskunft
Bei einem berechtigten Interesse - z. B. offene Forderungen - ist eine Auskunft aus dem Gewerberegister möglich. Diese Auskunft muss schriftlich angefordert werden.
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Bemerkung
Pro Auskunft ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten.Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt