Lärm und Lärmbelästigung
Belästigungen durch Lärm gibt es in den unterschiedlichen Lebenssituationen und den unterschiedlichsten Formen der Verursachungen.
Aus diesem Grund gibt es auch verschiedene Zuständigkeiten, d. h., unterschiedliche Behörden, die je nach Verursachung für das Thema Lärm zuständig sind.
Lärm innerhalb eines Miethauses, zwischen zwei Mietparteien oder zwei Nachbarn
Tel. 03631 96-0
Lärm mit Auswirkung auf die Öffentlichkeit
Tel. 03631 696-115 (Cityruf des Ordnungsamtes der Stadt Nordhausen)
Lärm aus der Öffentlichkeit (von Personen, Personengruppen oder Veranstaltungen)
Tel. 03631 696-115 (Cityruf des Ordnungsamtes der Stadt Nordhausen)
gewerblicher Lärm (Handwerksbetriebe, Industriebetriebe usw.)
Tel. 03631 911-371
Hinweis:
In Abwesenheit der zuständigen Behörden (außerhalb der Dienstzeiten – nach Dienstschluss bzw. an Sonn- und Feiertagen) fällt die Zuständigkeit automatisch an die Polizeibehörde. Die Polizei übernimmt die Zuständigkeit der Behörden in deren Abwesenheit.