Märkte, Volksfeste
Es muss ein Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO gestellt werden.
Das Formular finden Sie unter Downloads zum Herunterladen.
Informationen
Downloads
- Antrag auf Marktfestsetzung (32 kByte)
Dokumente
Mitzubringen sind folgende Unterlagen/Angaben zu machen :- Durchführungsort und Veranstalter
- Termine bzw. Öffnungszeiten
- Lageplan (maßstabsgerecht) mit Angabe der qm Fläche, die belegt wird
- komplettes Ausstellerverzeichnis
- behördliches Führungszeugnis vom Antragsteller (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Eintrittsgeld ja/nein
- Programmablauf
- Versicherungsschein zur Haftpflichtversicherung
Bitte reichen Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen persönlich ein.
Fristen
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen, die sich nach den qm der Fläche richtet.Der Veranstalter ist immer Antragsteller der Marktfestsetzung. Werbemaßnahmen sind gebühren- und genehmigungspflichtig und bei den jeweils zuständigen Behörden zu beantragen.
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt