Übermittlungssperre
entsprechend Bundesmeldegesetz
Bürger können in bestimmten Fällen der Übermittlung von personenbezogenen Daten ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Den Widerspruch können volljährige Bürger, die in der Stadt Nordhausen mit alleiniger bzw. Hauptwohnung gemeldet sind, einlegen.
Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, verwenden Sie bitte den anliegenden Vordruck und beachten Sie bitte folgende Hinweise:
1. Ausfüllen des anliegenden Vordrucks unter Ankreuzen der entsprechenden Felder und Angabe der persönlichen Daten. Der Widerspruch ist zu unterschreiben.
2. Zusenden oder abgeben bei der Stadt Nordhausen, Ordnungsamt, Bürgerservice, Markt 15, 99734 Nordhausen.
Der Widerspruch gilt bis zu dem Zeitpunkt, bis er vom Unterzeichner schriftlich zurückgenommen wird.
Informationen
Downloads
- Antrag auf Übermittlungssperre (9 kByte)
- Hinweise zur Übermittlungssperre (10 kByte)
Dokumente
Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben in der Stadtverwaltung Nordhausen, Ordnungsamt, Bürgerservice im Neuen Rathaus abzugeben.Personalausweis
Bemerkung
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgendeE-Mail-Adresse.