Verkauf von Pyrotechnik

Wer pyrotechnische Gegenstände der Kategorien I und II verkaufen will, muss dieses der Behörde unter Angabe der für den Verkauf verantwortlichen Personen rechtzeitig schriftlich anzeigen.

Informationen


Fristen

Die Anzeige hat zwei Wochen vor Verkaufsbeginn zu erfolgen.