Antrag auf Grabmalgenehmigung

bauliche Anlage (Grabstein, Grabmal) für Grabstätte auf Antrag

Antrag schriftlich mit Grundriss und Ansicht im Massstab 1:10, mit Materialangabe und

Art der Bearbeitung, Angaben zu Ornamenten und Angaben zur Fundamentierung in der Friedhofsverwaltung einreichen.

Antrag kann nur von der zuständigen Person oder deren Bevollmächtigten gestellt werden.

Diese können auch einen Steinmetz oder geeigneten Handwerksbetrieb dazu beauftragen.

Wird vom Auftragsteller ein Steinmetz oder geeigneter Handwerksbetrieb beauftragt, der keine gültige Zulassung vom zuständigen Friedhofsträger hat, muss diese entsprechend der gültigen Fassung der Friedhofssatzung der Stadt beantragt werden.

Jede Veränderung ist genehmigunsgpflichtig.

Informationen


Downloads

Bemerkung

Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.