Grabstätten - Umbettung auf Antrag

Antrag kann persönlich oder schriftlich in der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Der Antrag kann nur von der zuständigen Person oder deren Bevollmächtigten gestellt werden.

Umbettungen von Urnen und Erdbestattungen werden regelmäßig nur aus wichtigem Grund und innerhalb der gesetzlichen Ruhezeit (20 Jahre/30 Jahre) genehmigt.

Informationen


Downloads

Dokumente

Grabnummernkarte/Grabstättennutzungsvertrag

ggf. Vollmacht/Genehmigung des Nutzungsberechtigten

Bemerkung

Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.

Zur Antragstellung für Umbettung einer Erdbestattung ist die Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde einzuholen.