Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf Antrag

Es besteht Meldepflicht durch den Bürger, persönlich oder schriftlich.

Wann ist die Nutzungszeit für die Grabstätte abgelaufen ?

Wer ist bisher zuständig ? = Antragsteller

Wahlgrabstätten können generell verlängert werden.

Bei Reihengrabstätten erfolgt keine Verlängerung.

Informationen


Downloads

Dokumente

Grabnummernkarte/Grabstättennutzungsvertrag

ggf. Vollmacht des Nutzungsberechtigten

Fristen

spätestens 1 Monat vor Ablauf der Nutzungszeit

Bemerkung

Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.