Grundsteuer
Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und anderem Wohneigentum sind in der Regel grundsteuerpflichtig. Auch für gepachtete Gärten und Garagen kann die Grundsteuer anfallen.
Die Hebesätze in der Stadt Nordhausen betragen für die Grundsteuer B 635 v.H. und für die Grundsteuer A 385 v.H. . Die Hebesätze werden in der Haushaltssatzung durch den Stadtrat der Stadt Nordhausen beschlossen.
Alle weiteren Informationen rund um das Thema Grundsteuer können Sie dem FAQ zur Grundsteuer unter dem Bereich Downloads entnehmen. Sofern Sie die fällige Grundsteuer von Ihrem Konto abbuchen lassen möchten oder Ihre aktuell hinterlegte Bankverbindung ändern möchten, nutzen Sie bitte ausschließlich das SEPA-Lastschriftformular.
Für Fragen zur Grundsteuer steht Ihnen zudem das Sachgebiet Steuern der Stadt Nordhausen zur Verfügung.
Informationen
Downloads
- Fragen und Antworten Grundsteuern (46 kByte)
- Hinweise zur Grundsteueranmeldung (128 kByte)
- Formular Ersatzbemessung (77 kByte)
- SEPA Grundsteuer (143 kByte)
- Information Datenschutz (70 kByte)