Stadtreinigung
Regelmäßige Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze, Treppen, etc., die nicht im Rahmen der Straßenreinigung gereinigt werden sowie die Veranlassung von Sonderreinigungsmaßnahmen nach besonderen Ereignissen, z. B. Unwettern, Großveranstaltungen usw. sowie die Durchsetzung der übertragenen Reinigungspflicht gegenüber Dritten.
Informationen
Downloads
- Straßenreinigungssatzung (105 kByte)
- Anlage zur Straßenreinigungssatzung (128 kByte)
Bemerkung
Ansprechpartnerin:Frau Bade
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9486