Immission - Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung
Als Immissionen werden u. a. die Umwelteinflüsse aus Lärm, Staub und Geruch bezeichnet. Bei entsprechenden Belästigungen wenden Sie sich an die zuständigen Behörden:
Lärmbelästigung:
Staubbelästigung:
Geruchsbelästigung:
Eine Ausnahme bildet die Geruchsbelästigung durch Großviehanlagen (z. B. Schweinemast Nordhausen), Zuständigkeit liegt hier beim Landesverwaltungsamt Weimar (Referat Umweltüberwachung, Tel: 0361 3773790).