Immission - Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung

Als Immissionen werden u. a. die Umwelteinflüsse aus Lärm, Staub und Geruch bezeichnet. Bei entsprechenden Belästigungen wenden Sie sich an die zuständigen Behörden:

Lärmbelästigung:

  • Hier liegt die Zuständigkeit bei verschiedenen Behörden, siehe Link - Lärmbelästigungen.
  • Staubbelästigung:

  • Hier liegt die Zuständigkeit bei der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordhausen (FG Bau und Umwelt, Tel.: 03631 911-437)
  • Geruchsbelästigung:

  • Hier liegt die Zuständigkeit bei der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordhausen (FG Bau und Umwelt, Tel.: 03631 911-437).
  • Eine Ausnahme bildet die Geruchsbelästigung durch Großviehanlagen (z. B. Schweinemast Nordhausen), Zuständigkeit liegt hier beim Landesverwaltungsamt Weimar (Referat Umweltüberwachung, Tel: 0361 3773790).

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